Detmold. Für Peter Keißelt, den Chef der Werbeagentur „kkonzept„, ist die „Appmold-Aktion“ auch eine Chance, für die Residenzstadt zu werben. „Es wird über die Stadt gesprochen, und es ist etwas, worüber man schmunzeln kann“, sagt Keißelt. Gleichwohl gebe es auch für Guerilla-Werbung Grenzen.
Dass die Unfallgefahr größer ist, weil die überklebten Ortsschilder die Verkehrsteilnehmer ablenken, glaubt er nicht. „Dann dürfte es überhaupt keine großflächigen Wahlplakate an Kreuzungen geben“, sagt Keißelt. Die Grenze zieht er klar da, wo sich jemand verletzen könnte, zum Beispiel, wenn Ampeln in Werbeaktionen eingebunden würden. Allerdings liege es in der Natur der Sache, dass Guerilla-Werbung öffentlich stattfinden muss. „Es ist eine Art Flashmob, es soll Aufmerksamkeit erregen, was auch bedeutet, dass es nur eine kurze Aktion sein darf“, erklärt der Detmolder.
Die Agentur hat Erfahrung mit dieser Art von Werbung, denn der Zwermann ist ebenfalls durch eine Guerilla-Aktion bekannt geworden. Sie wurden in ganz Lippe "ausgesetzt", als Paket wurden sie Politikern und Medienvertretern zugestellt. Unter dem Sockel ist eine Internetadresse zu finden, und wer Tage später die Seite aufrief, konnte lesen, was hinter der Aktion steckte.
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Im Fall der "Appmold" bleibt die Frage, ob es richtig ist, bewusst gegen das Gesetz zu verstoßen, um für einen möglichst großen Aufreger zu sorgen. „Nein, da gibt es klare ethische Regeln, und es sollen keine Nachahmer sich dazu aufgerufen fühlen, die Ortsschilder zu bekleben. Wir haben auch nicht den Ehrgeiz, das zu toppen. Es war uns klar, dass das ein Bußgeld nach sich ziehen kann. Ich hoffe nur, dass das mit Augenmaß gemacht wird.“