Leopoldshöhe. Die Fragen zur Verkehrserschließung der Biogasanlage Gut Eckendorf sind geklärt. Bei einem Ortstermin haben sich Vertreter des Landesbetriebes Straßen NRW davon überzeugt, dass die Eckendorfer Straße (L 968) als Hauptzufahrt ausreicht, um die Substrate für die Anlage anzuliefern und Gärreste abzutransportieren.
Dies soll laut Ausschussempfehlung im städtbaulichen Vertrag festgezurrt werden. Der Einmündungsbereich zur Biogasanlage muss aber baulich angepasst werden. Die Bielefelder Straße (L 805) soll in dem Vertrag nur als Zufahrt für Wartungsarbeiten zugelassen werden.