Dienstag, 18.06.2013
| RSS | LZ-Nachrichtenticker | Mediadaten | Kontakt | Newsletter | LZ-Karte | Zündstoff - das LZ-Jugendportal


21.12.2011
DETMOLD
Eltern dürfen Arzus Geschwister besuchen
Prozess soll im April beginnen

Detmold (sb). Die fünf Geschwister der entführten Kurdin Arzu Özmen (18) dürfen ab sofort im Gefängnis Besuch empfangen. Rechtsanwalt Andreas Chlosta geht davon aus, dass die Eltern noch vor Weihnachten von der Besuchserlaubnis Gebrauch machen werden.

Für die Geschwister gelten besondere Auflagen: So müssen bei einem Besuch ein Staatsanwalt oder ein Justizbeamter im Raum sein. Gesprochen werden darf nur auf Deutsch. Zudem wird laut Oberstaatsanwalt Michael Kempkes ein Dolmetscher dabei sein. So wollen die Ermittler verhindern, dass sich die Familie trotz des Verbotes doch in ihrer Muttersprache austauscht.

Seit sechs Wochen sitzen die fünf Geschwister in Untersuchungshaft in Detmold, Brackwede, Hamm und Münster. Sie sollen am 1. November ihre Schwester Arzu aus der Wohnung ihres Freundes in Detmold verschleppt haben. Seither ist die junge Frau spurlos verschwunden. Der Prozess wird vermutlich im April, gerade vor Ablauf der sechsmonatigen U-Haft, vor dem Detmolder Landgericht eröffnet.

Bislang hatte die Staatsanwaltschaft Besuche der Familie mit dem Hinweis auf Verdunklungsgefahr abgelehnt. Chlosta legte jetzt dagegen Beschwerde ein und bekam Recht: "Das Landgericht argumentiert mit dem Paragraphen 6 des Grundgesetzes, wonach Ehe und Familie unter besonderem Schutz stehen", so Kempkes. Der in Detmold inhaftierte älteste Bruder, ein Familienvater aus Steinheim, darf zudem auch Besuch von seiner Frau empfangen. Weiter wolle man erreichen, dass Freunde und andere Familienmitglieder die Geschwister besuchen dürften, so Chlosta.

Mehr zum Thema auf LZ.de
Kommentare
Nur weil sich Arzus Geschwister und Eltern wie Unmenschen benehmen und eine schreckliche Tat verübt haben, heißt es nicht das der deutsche Staat sich genau so benehmen muss.

Eins wollte ich noch klarstellen, die Menschen die den Vorfall verfolgt haben sollten nicht alle Yeziden unter einen Kamm scheren. Unter jedem Volk gibt es schwarze Schafe.

"Das Landgericht argumentiert mit dem Paragraphen 6 des Grundgesetzes, wonach Ehe und Familie unter besonderem Schutz stehen".

Dieser Satz im Zusammenhang mit der Tat ist einfach nur Hohn.

Schön, dass sich die Familie auf einen Paragraphen einer Verfassung beruft, die sie selber mit Füßen tritt.
Wie heißt es doch gleich: Die Ehre des Menschen ist unantastbar. Für die Schwester schien das ja nicht zu gelten. Willkommen in der Parallelgesellschaft.


Weitere Nachrichten aus Lippe
LEMGO: Neunjähriger bei Unfall mit zwei Radfahrern leicht verletzt
Lemgo. Die Polizei sucht Zeugen eines Unfalls zwischen zwei Radfahrern auf der Regenstorstraße. Bei diesem wurde am Samstag, 15. Juni... mehr
BLOMBERG: Sozialausschuss berät über Nachtbus-Antrag der Jungen Union
Blomberg (an). Wenn der Sozialausschuss am Mittwoch, 19. Juni, tagt, wird es unter anderem um den Antrag der Jungen Union gehen.... mehr

LEMGO: Anwohner wünschen sich Biotop in der Nachbarschaft
Lemgo (Rei). Auf einem ehemaligen Spielplatzgelände an der Handwerksstraße soll ein Biotop mit Wildblumen- und Streuobstwiese entstehen. Das wünschen... mehr
HORN-BAD MEINBERG: Annette Schulz ins Amt eingeführt
Horn-Bad Meinberg/Leopoldstal (tog). Annette Schulz ist jetzt auch offiziell neue Pfarrerin der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Leopoldstal.... mehr



Anzeige

Service
Die LZ im Netz


Bildergalerien
Umwelttag in der Heerser Mühle
Umwelttag in der Heerser Mühle
Bahnhofsfest in Asemissen
Bahnhofsfest in Asemissen
Schützenfest in Lage
Schützenfest in Lage
Martiniturmsanierung in Blomberg
Martiniturmsanierung in Blomberg
Lippische Einsatzkräfte im Einsatz gegen die Fluten
Lippische Einsatzkräfte im Einsatz gegen die Fluten
Stadtschützenfest in Sabbenhausen
Stadtschützenfest in Sabbenhausen