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25.01.2012
KREIS LIPPE
"Gewerbeauskunft-Zentrale": Jurist warnt vor Unterschrift
Handwerkskammer: Schreiben an Firmen ähnelt Behördenformular

So sieht es aus | Foto: Preuss

Kreis Lippe (Rei). In OWL landet aktuell in vielen Briefkästen und Faxgeräten von Firmen oder Gewerbetreibenden ein Schreiben einer "Gewerbeauskunft-Zentrale". Die in dem Papier geforderten Daten einzutragen und mit Unterschrift zurückzuschicken, wird teuer: 569,06 Euro im Jahr. So steht es im Kleingedruckten.

"Die Gegenleistung, die dafür geboten wird, ist die Summe nicht wert", warnt Mathias Steinbild von der Handwerkskammer OWL. Für sein Geld erhält der Zahlende einen Eintrag in ein privates Internet-Branchenbuch. "Der aber nach unseren Erfahrungen kaum zu Kunden-Kontakten führt", sagt Steinbild. Zahlreiche Handwerksbetriebe aus OWL hätten sich bereits über die Praxis der "Gewerbeauskunft-Zentrale" beschwert, und leider haben einige laut Steinbild auch eine Unterschrift geleistet.

Das Besondere: Das Schreiben ähnelt einem amtlichen Formular - mit Strichcode und abgefasst in wohlfeilem Behördendeutsch ("Erfassung gewerblicher Einträge"). Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität hat Klage gegen die Geschäftspraxis des in der Landeshauptstadt ansässigen Verlages eingereicht. In erster Instanz mit Erfolg: Für das Landgericht Düsseldorf sind die Schreiben irreführend und rechtswidrig, weil das Formular eine Verwechslung mit dem Gewerberegister nahelege.

Info
Aufforderung prüfen


Mathias Steinbild von der der Handwerkskammer OWL (Bielefeld) rät dringend dazu, alle Schreiben, die eine Rückantwort mit Unterschrift fordern, genau zu prüfen. Sollte ein Betrieb oder Gewerbetreibender der Auskunft-Zentrale bereits geantwortet haben, empfiehlt Steinbild ein Einschreiben mit Rückschein mit einer Anfechtung des Vertrages. Begründung: arglistige Täuschung. Besteht Rechtshilfe, sollte zudem ein Anwalt eingeschaltet werden. Informationen gibt es auch bei den jeweiligen beruflichen Kammern. Flattert eine Rechnung ins Haus, empfiehlt Steinbild, auch auf Drängen hin nicht zu zahlen. (Rei)

Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, da der Verlag Berufung eingelegt hat. Diese soll am 14. Februar vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt werden. Daneben hat der Verlag auch Urteile gegen "Kunden" erstritten, nach denen diese auf Basis ihrer geleisteten Unterschrift zahlen müssen.

Ob die Schreiben nach der Berufungsverhandlung ein Ende haben, hängt vom Urteil ab. Steinbild ist sich aber sicher, dass ähnliche Versuche folgen werden. "Das ist wie bei dem Hydra-Ungeheuer. Schlägt man einen Kopf ab, wachsen zwei neue nach. Deshalb ist immer Vorsicht geboten."

Die LZ hat den Verlag vergeblich um eine Stellungnahme gebeten. 


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Kommentare
ja und genau diese Firmen machen seriösen Unternehmen das Leben schwer. Sowas sollte verboten werden. Der feine Staat macht doch eh wegen jeder kleinigkeit ein Fass auf!


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