Donnerstag, 20.06.2013
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29.08.2012
AUGUSTDORF
Bürgermeister tauschte Gemeindeverwaltung mit Panzerbrigade 21
Dr. Andreas Wulf nahm als Reservist an Wehrübung teil

Befördert | Foto: Engelhardt

Augustdorf (te). Reservisten sind fester Bestandteil des Personals bei der Panzerbrigade 21 "Lipperland". 752 ehemals aktive Soldaten gehören als Reservisten direkt zur Brigade.

Im laufenden Jahr haben Reserveoffiziere nach Angaben der Bundeswehr in Augustdorf insgesamt schon 709 Tage geübt. Ein Bürgermeister ist aber auch nicht immer dabei.

Augustdorfs Gemeindeoberhaupt Dr. Andreas Wulf hat jetzt eine zweiwöchige Wehrübung im Stab der Brigade abgeleistet. "Eine wertvolle Erfahrung", sagt Wulf. Denn er habe einige Anregungen für das zivile Leben mitnehmen und gleichzeitig als Bürgermeister der Garnisonsgemeinde erleben können, was die Truppe bewege.

Am Mittwoch wurde Wulf im Anschluss an seine Wehrübung befördert: vom Hauptmann zum Major der Reserve.

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Kommentare
Ich kann @forumgehteshiergenau und @Kommentator nur zustimmen: für Wehrübungen und vergleichbare Veranstaltungen bei den Rettungsdiensten wird ein Arbeitnehmer idR. freigestellt. Zum Glück! Wer sollte sonst solche Dienste übernehmen?
Unabhängig davon: es schadet sicher nicht, wenn der Bürgermeister einer der größten Bundeswehrstandorte die Kaserne nicht nur von aussen kennt. Viele Soldaten sind auch Einwohner von Augustdorf - und die BW ist Arbeitgeber.
Zudem ist es inzwischen durchaus üblich, dass Manager (auch dass ist ein Bürgermeister) sich in anderen Firmern umsehen um Erfahrungen für das eigene Führungsteam zu gewinnen.
Eine Wehrübung ist nicht mit einem Besuch auf einem beliebigen Schützenfest zu vergleichen - wobei auch dies sicher zu den Aufgaben eines Bürgermeisters gehört.

Es ist zu begrüßen, dass der Augustdorfer Bürgermeister dieses Engagement zeigt. Da die Wehrpflicht nicht mehr besteht, ist jeder zivile Impuls für die Bundeswehr von Vorteil. Gesellschaft und Armee dürfen nicht auseinanderdriften, wie in anderen Staaten.

Ich gehe davon aus, dass Herr Dr. Wulf KEINEN Urlaub nehmen musste, da während einer Wehrübung idR das eigentliche Arbeitsverhältnis ruht. Quelle: Wikipedia, im Folgenden ausschnittsweise zitiert.

"Durch die Ableistung des Wehrdienstes darf bei abhängig Beschäftigten kein Nachteil in der Berufsausübung entstehen. Während einer Wehrübung ruht das Arbeitsverhältnis. Selbstständige sind unter Umständen unabkömmlich. Das Arbeitsplatzschutzgesetz enthält weitere Schutzbestimmungen. Der Wehrübende enthält Wehrsold gemäß dem Wehrsoldgesetz. Zusätzlich erhält der Wehrübende Leistungen nach §§ 13 ff. des Unterhaltssicherungsgesetz - in der Regel das durch die Wehrübung ausfallenden Nettoeinkommen (bis zu einer bestimmten Höchstgrenze), bei geringem oder nicht vorhandenem regelmäßigen Einkommen jedoch mindestens Leistungen gemäß Anlage zu § 13c USG ("Mindestleistungstabelle")."

Nun ja, ich gehe mal davon aus (hoffe?), dass er dafür Urlaub genommen hat - das als Amtspflichten eines Bürgermeisters zu definieren wäre ein Skandal.
Für die, die es interessiert: Ich war in meinem Urlaub Angeln - und habe ein paar gute Bücher gelesen... dies ist eine vergleichbar relevante Information.

Hat er dafür seinen Jahresurlaub genommen? Oder merkt man das in Augustdorf gar nicht,wenn der Bürgermeister 2 Wochen nicht da ist? Immerhin ist er dafür jetzt Major statt Hauptmann - was natürlich der Gemeinde Augustdorf einen geradezu unglaublichen Aufschwung verleihen wird ... Mein Gott, was muss man alles ertragen.


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