Dienstag, 21.05.2013
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01.02.2013
LAGE
Lagenser verklagt Telekom auf Nutzungsentgelt
Entschädigung für Telefonkabel verlangt

Bekam Post vom Gericht | FOTO: B. PREUß

Lage (be). Ein Kabel der Deutschen Telekom sorgt für den Telefonanschluss von Rudolf Brinkmann in Lage. Jetzt sorgt es auch für Ärger. Denn die über das Grundstück des 61-Jährigen verlegte Leitung dient auch zum Anschluss des Nachbarhauses. Dafür möchte der ehemalige Lehrer entschädigt werden und hat die Telekom verklagt. "Das Unternehmen benutzt mein Grundstück als Durchleitungsbasis, obwohl eine Verlegung auf öffentlichen Trassen durchaus möglich wäre", sagt Brinkmann.

Auslöser für den Rechtsstreit war eine Hilfsaktion seiner Söhne. Sie sprangen beim Ziehen eines neuen Zauns auf dem Grundstück ein. Als sie ein Loch aushoben, zerstörten sie das im Boden verlegte Kabel. Erst als der Nachbar fragte, ob die Brinkmanns auch nicht mehr telefonieren könnten, war ihnen klar, was sie "angerichtet" hatten.
"Wir wussten vorher gar nicht, dass die Leitung von unserem Grundstück zu ihm abzweigt", sagt Brinkmann. Das habe er nie genehmigt.

Für die Reparatur der Leitung meldete die Telekom kurzerhand Ersatzansprüche an: rund 556 Euro, die Brinkmanns Haftpflichtversicherung zahlte. Damit war für ihn die Sache aber nicht erledigt. Brinkmann erkundigte sich nach den Befugnissen des Netzbetreibers. Die Behörde teilte ihm mit, "dass Entgelte für die Nutzung eines Grundstücks gesetzlich zwar nicht vorgesehen seien, was aber nicht bedeutet, dass der dinglich Berechtigte dem Netzbetreiber die Nutzung unentgeltlich gestatten muss". Für Brinkmann war das der Auslöser zu klagen und eine jährliche Entschädigung von 120 Euro zu verlangen.

Die Telekom sieht das Ganze gelassen. "Die Lage ist eindeutig", erklärt ein Sprecher. "Uns liegt eine Grundstückseigentümererklärung auf Basis des Telekommunikationsgesetzes vor. Danach dürfen wir auch dort Leitungen verlegen, prüfen und warten." Für die Zahlung einer Nutzungsgebühr gebe es keinen Anspruch. Es komme durchaus vor, dass über eine Leitung mehrere Häuser versorgt werden.

Kommentare
Interessanter Fall. Wenn ihm die Telekom nicht nachweisen kann, dass er Bescheid wusste - dann muss er meiner Meinung nach nicht zahlen. Nutzungsentgelt finde ich gut und richtig. Mein Eigentum möchte ich auch nicht ungefragt von anderen genutzt wissen!

Für was man heute alles klagen kann. Wie viel Langeweile muss man eigentlich haben, um auf solche eine Idee zu kommen?

Die Telekom sieht alles gelassen...:-) Monopolist halt...


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