Detmold. Die fünf inhaftierten Geschwister der Anfang November entführten Arzu Özmen dürfen doch Besuch von ihren Verwandten bekommen. Das hat das Detmolder Landgericht entschieden, berichtet Radio Lippe und beruft sich auf eine Gerichtssprecherin.
Damit hat das Landgericht einen Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hätte befürchtet, dass durch Besuche die Familienangehörigen ihre Aussagen absprechen könnten. Das Landgericht sah aber durch das Besuchsverbot das Grundgesetz verletzt. Konkret: Die Geschwister dürfen Besuch bekommen, jedoch wird immer ein Staatsanwalt mit dabei sein.











