Bielefeld/Kassel (gär). Mit heftiger Kritik an den Behörden hat der Rechtsanwalt Hartmut Lierow auf die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) im Fall des ehemaligen Lehrers Horst Arnold reagiert. Wie berichtet, war Arnold von seiner Kollegin Heidi K. an einer Schule im hessischen Reichelsheim mit einer Lügengeschichte der Vergewaltigung bezichtigt worden. Nach seiner Verurteilung im Jahr 2002 durch das Landgericht Darmstadt hatte er fünf Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen.
Der BGH hatte Arnold vor wenigen Tagen "wegen erwiesener Unschuld" rechtskräftig freigesprochen. Für jeden Tag der Haftverbüßung habe sein Mandant nun einen Anspruch auf 25 Euro. "Dieser Betrag ist kaum geeignet, das Unrecht, das meinem Mandanten widerfahren ist, angemessen zu kompensieren", schreibt Verteidiger Lierow. Sein Mandant sei jahrelang "einem Kesseltreiben ausgesetzt" gewesen und habe nach seiner Entlassung aus dem Schuldienst "bis heute keine Arbeit mehr gefunden".
Formaljuristisch habe Arnold zwar keinen Anspruch auf eine Wiedereinstellung, aber das Land Hessen habe "eine moralische Pflicht", seinen Mandaten "nun auch beruflich zu rehabilitieren", so Lierow. Das hessische Kultusministerium teilte auf Anfrage lediglich mit, Arnold kön-ne sich "jederzeit um eine erneute Einstellung als Lehrer bewerben".
Skandalös findet Rechtsanwalt Lierow, dass die zuletzt in Bielefeld tätige Lehrerin Heidi K., die Horst Arnold mit ihren falschen Anschuldigungen ins Gefängnis gebracht hat, "bis heute ihre vollen Beamtenbezüge" erhält und die Staatsanwaltschaft immer noch nicht gegen sie ermittelt. Heidi K. ist vom Dienst suspendiert, das Land Hessen hat ein Disziplinarverfahren eingeleitet.










Entweder-
- Herr Arnold ist erwiesenermassen unschuldig und voll rehabilitiert. Dann müsste jedoch die ihn beschuldigende Frau konsequenterweise wegen schwerwiegender Falschaussage im selben Moment verurteilt werden. Von zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen einmal ganz abgesehen. Davon liest man jedoch nichts! Stattdessen müßte erst gegen sie "ermittelt" werden!
oder
- Es ist ein nachträglicher Freispruch aus Mangel an Beweisen. Auch wenn die Fau eine notorische Lügnerin sein soll, ist dies noch lange kein Beweis dafür, dass sie auch in diesem Fall gelogen haben muss. Und damit wird Herr Arnold bedauerlicherweise auf seine Rehabilitierung warten müssen und keine Ansprüche geltend machen können, denn der Verdacht gegen ihn steht ja weiterhin im Raum.
Für eines von beiden wird sich die Justiz entscheiden müssen, sonst stimmt hier etwas nicht, weil es ganz einfach unlogisch ist!
Nach dem jetzigen Stand hat Herr Arnold noch nicht viel gewonnen: Die 5 Jahre gibt ihm keiner zurück, seinen Job, sein Vermögen und sein Haus ist und bleibt er los.
Somit ist das letzte Urteil nicht mehr als eine symbolische Entschuldigung, keinesfalls aber eine Wiedergutmachung des (wahrscheinlich) erlittenen Unrechts.