Montag, 21.05.2012
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08.11.2011
DETMOLD
Kreispolizei vermisst Dienstwaffe mit Munition
Anzeige gegen den Kripochef
VON SILKE BUHRMESTER

Eine Walther P99. | Foto: Wikipedia

Detmold. Bei der Kreispolizeibehörde in Detmold ist eine Dienstwaffe mit Munition verschwunden. Die Walther P99 war einem Polizisten aus gesundheitlichen Gründen vorläufig abgenommen worden, bestätigte Polizeisprecher Uwe Bauer. Ihr Verschwinden war bei der jährlichen Waffenrevision bemerkt worden.

Wie Bauer sagte, wurde das Fehlen der Waffe bereits im November 2010 festgestellt. "Seit der Zeit ist sie nicht auffindbar, obwohl die Polizei intensive Nachforschungen angestellt hat."  Medienberichte, wonach die Pistole entgegen der Gepflogenheit nicht in der Verwaltungsabteilung verwahrt, sondern vom lippischen Kripochef entgegengenommen und in seinem Tresor eingeschlossen worden war, wollte der Sprecher nicht bestätigen.

Im Zuge der jährlichen Revision werden bei der lippischen Behörde alle 400 Waffen überprüft. Bauer sagte, er habe in seiner langen Laufbahn noch nie erlebt, dass eine Dienstwaffe verschwunden sei. Anhaltspunkte für eine Straftat  gebe es aber nicht. Inzwischen prüft die Staatsanwaltschaft Detmold eine Anzeige gegen den Kripochef wegen Verstoßes gegen das Waffenrecht.

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Kommentare
Was ist den, wenn mal ein Polizist durchdreht? Selbstmorde unter Beamten passieren meistens sowieso mit der Dienstwaffe.. und die BEamten haben auch Zugang zu Maschinenpistolen! Das geht immer solange gut bis dann wieder etwas passiert! Dann schreien wieder alle nach Konsequenzen. Man könnte ja im Vorfeld schon mal etwas gegen die Risiken tun!

Da die Polizei allgemein als ein "Spiegelbild" der Gesellschaft angesehen wird, habe ich größte Bedenken, wenn die Spiegelbildmitglieder Kraft Amtes überdimensionierte Schußwaffen besitzen (9 mm Parabellum statt 7,65 PKK).

Gerade in Detmold wird man sich in diesen Tagen wieder an "Tim K." erinnern: Er war Polizist, Straftäter und ist neuerings Buchautor ("Treibjagd - Vom Cop zum Outlaw").

@Jurist et al.: § 55 WaffG bestimmt nur, daß "dieses Gesetz" auf bestimmte Behörden und ihr Personal nicht anzuwenden ist, "soweit sie dienstlich tätig werden".

Das Waffengesetz ist aber nur ein kleiner Ausschnitt des "Waffenrechts", und ein Waffendieb oder -Unterschlager, oder -Veruntreuer, -Hehler usw. wäre bei seiner Straftat immer privat und nicht "dienstlich tätig".

Verstoß gegen das Waffenrecht?
Gem. §55WaffG ist dies Gesetz nicht für Polizisten anwendbar -das gilt auch hinsichtlich der Vorschriften bzgl. der Lagerung!

@Rene`Schneider: Der Link ist bekannt und schon 2 Jahre alt



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