Detmold (Huck). Im Prozess vor dem Landgericht gegen den 37-jährigen Sascha D. (alle Namen geändert) aus Detmold wegen versuchten Totschlags (wir berichteten) wurde der Angeklagte am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Anstalt wurde angeordnet.
Was sich am 28. August gegen 10 Uhr abspielte blieb, wie Rechtsanwalt Johannes Salmen anmerkte "weiter im Dunkeln". Den Anklagevorwurf, dass Sascha D. das Opfer nach durchzechter Nacht nackt ausgezogen und dreimal gewürgt haben soll, sah Oberstaatsanwalt Ralf Vetter im Gegensatz dazu als erwiesen an. Er beantragte wegen versuchten Totschlags eine Freiheitsstrafe von vier Jahren. Dem folgte das Gericht nicht, sah aber aufgrund der Zeugenaussagen und der Verletzungen von Rafael G. eine gefährliche Körperverletzung als gegeben an, da der Angeklagte sein Opfer unzweifelhaft gewürgt hatte.
"Der Junge hatte Todesangst", so Vorsitzender Richter Michael Reineke. Darauf, ob Sascha D. den 15-jährigen Rafael G. selbst ausgezogen hat, kam es nach Auffassung des Gerichts nicht an. "Egal, wer wen ausgezogen hat, das Ganze hat eindeutig eine sexuelle Komponente. Wir sind uns sicher, dass wir ein gutes Urteil gesprochen haben. Die Allgemeinheit muss geschützt werden."
Dies bezog sich darauf, dass der Angeklagten 2009 wegen sexuellen Übergriffs auf einen 12-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden war. Nur aufgrund des großen Engagements seiner Mutter, die auf den Angeklagten aufpassen wollte, war die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus damals ausgesetzt worden. "Es liegt jetzt an Ihnen mitzuarbeiten. Ihnen kann nur geholfen werden, wenn Sie ehrlich zu sich selbst sind und zu Ihrer Behinderung stehen", gab der Richter dem Angeklagten, der an einer Minderbegabung leidet, mit auf den Weg




stehenden Code hier ein*: