KREIS LIPPE
Agentur Detmold weist auf gesetzliche Regelung hin und erinnert daran, Fristen zu wahren
Kreis Lippe. Sommerzeit, Ferienzeit: Auch Arbeitslose können - unter weiterem Bezug von Arbeitslosengeld I für maximal drei Wochen - Urlaub nehmen. Darauf weist die Agentur für Arbeit hin. Es gelte allerdings, gesetzliche Regelungen einzuhalten: Die Reise werde nur dann genehmigt...
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