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29.01.2012
LEOPOLDSHÖHE
Anliegerbeiträge müssen korrigiert werden
Verwaltungsgericht verfügt Abschnittserweiterung

Leopoldshöhe. Der Rat soll den Satzungsbeschluss aus 2007 zur Abschnittsbildung für die Erhebung der Anliegerbeiträge für den Ausbau der Herforder Straße aufheben. Dies hat der Fachausschuss einstimmig beschlossen.

Das Verwaltungsgericht Minden hat verfügt, dass der Abschnitt von der Einmündung Hauptstraße/Schötmarsche Straße bis zum Beginn des Kreisels am Schulzentrum ausgedehnt werden muss - inklusive der Pflasterfläche. Die Folge: Auch die daran angrenzenden Grundstücke und die in der Vergangenheit entstandenen Ausbaukosten müssen nachträglich in die Beitragsabrechnung einbezogen werden.



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