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01.02.2012
KREIS LIPPE
Oerlinghauser zu Freiheitsstrafe verurteilt
Ex-Freundin geschlagen und mit Messer bedroht

Detmold/Oerlinghausen (huck). Das Amtsgericht Detmold hat den 56-jährige Vitali G. (alle Namen geändert) am Dienstag wegen Bedrohung und vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Er hatte seine damalige Freundin in deren Wohnung in Oerlinghausen bedroht und durch Faustschläge verletzt. 

Vitali G. kannte die Geschädigte Anna K. seit Juli 2011. Es entwickelte sich eine Liebesbeziehung. Vital G. zog bei Anna K. ein. Beide berichteten übereinstimmend von einem harmonischen Zusammenleben. Probleme ergaben sich, nachdem der Angeklagte immer häufiger Alkohol trank. Die Geschädigte schilderte, wie er ihr am 13. Oktober mit dem Küchenmesser drohte, sie ihn aber beruhigen und ihm das Messer abnehmen konnte.

Aus Angst vor dem Angeklagten verließ Anna K. ihre Wohnung und zog zu ihrem Sohn. Auf Bitten von Vitali G. kam sie am 21. Oktober in die Wohnung zurück, um mit ihm zu reden. Nachdem sie ihm unmissverständlich erklärt hatte, dass die Beziehung vorbei sei, griff der Angeklagte zum Messer. Anna K. wehrte sich und konnte das Messer an sich bringen. Er versetzte der Frau drei Fausthiebe vor die Brust, sodass Anna K. die Luft wegblieb und sie Prellungen davontrug.

Anna K., die immer noch an dem Angeklagten hängt, beendete ihre Aussage unter Tränen mit den Worte: "Ich bin nicht schuld, Du bist selbst schuld." Da die Aussage von Anna K. eindeutig war, gestand schließlich auch der Angeklagte sein Fehlverhalten ein.

Strafverschärfend wurden seine Vorbelastungen und auch seine fehlende Einsicht bezüglich seines Alkoholkonsums bewertet.

Strafmildernd wurde sein Alkoholpegel von 2,6 Promille zur Tatzeit berücksichtigt.

Staatsanwältin Sonja Lißek hatte drei Jahre Freiheitsstrafe gefordert, Rechtsanwalt Andreas Scharmer hatte das Gericht um ein mildes Urteil gebeten.


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