Die Ereignisse vom Montag:
9.34 Uhr: Zurzeit hält der Staatsanwalt sein Plädoyer. Für ihn ist der Straftatbestand der Beihilfe zum Mord durch Unterlassen essentiell in diesem Fall. Bei Verurteilung droht dem Vater Fendi Özmen eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und elfeinhalb Jahren, sagt der Staatsanwalt. Der Staatsanwalt spricht von einer zerstörten Familie Özmen. Alles verursacht durch den angeklagten Vater. Für ihn fordert er eine
Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren neun Monaten. Und zudem den Erlass eines Haftbefehls. Die Strafe setzt sich zusammen aus dem Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung und der Beihilfe zum Mord durch Unterlassen.
9.39 Uhr: Jetzt hält der Verteidiger von Fendi Özmen sein Plädoyer. Fendi Özmen, Vater von insgesamt zehn Kindern, verzieht keine Miene bei der Schilderung der Ereignisse aus Sicht der Verteidigung. Er macht einen ruhigen und auch müden Eindruck. Die Verteidigung greift die Einschätzung des jesidischen Gutachters Prof. Jan Kizilhan auf, der meinte, dass unter Umständen auch die Geschwister selbstständig - das heißt ohne den Auftrag des Vaters - entschieden haben könnten, Arzu umzubringen.
9.52 Uhr: Der Verteidiger kommt zur rechtlichen Würdigung des Falles."Hat mein Mandant, seine Kinder dazu bestimmt, Arzu zu töten?" Aus seiner Sicht gibt es für diesen Vorwurf keinerlei Anhaltspunkte. Der Verteidiger meint, dass das Jesidentum bei Vergehen nicht automatisch die Tötung vorsieht. Sein Mandant, Fendi Özmen, habe nach der Züchtigung von Arzu, seine Tochter verstoßen. Damit sei der Fall für ihn erledigt gewesen. Daran sei nicht zu zweifeln.
9.59 Uhr: Der Verteidiger spricht von den Telefonanrufen in der Tatnacht. Für ihn werde immer deutlicher, dass Kirer und Sirin in der Tatnacht die Initiative übernahmen und - da sie unter dem kulturellen Druck standen - die Entscheidung zur Tötung trafen.
10.04 Uhr: Eine Beihilfe zum Mord sehe er nicht, denn es gebe keine sicheren Erkenntnisse. Eine Beihilfe zum Mord durch Unterlassen lasse sich ebenfalls nicht einwandfrei beweisen. Sein Mandant sei darüber aufgeklärt worden, dass er sich wegen der gefährlichen Körperverletzung an Arzu Özmen verantworten müsse und dass dies auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden könne. Er stellte aber keinen konkreten Antrag.
10.09 Uhr: Richter Michael Reineke hat Fendi Özmen das letzte Wort in diesem Prozess erteilt. Der Angeklagte hat durch seinen Dolmetscher ausrichten lassen, dass er sich auch weiterhin nicht äußern werde.
10.11 Uhr: Das Gericht verkündet, dass es sich nun zur Beratung zurückzieht.
10.20 Uhr: Staatsanwalt und Verteidigung müssen sich vor der Tür noch einmal den Fragen der Journalisten stellen. Der Verteidiger von Fendi Özmen spricht in einem Interview von einem "Wort zum Sonntag" im Zusammenhang mit der von der Staatsanwaltschaft geforderten Freiheitsstrafe von acht Jahren und neun Monaten. Der Verteidiger sieht nur den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung gegeben und hält eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung für angemessen.