Auftragsmörder sollte Exfrau des Freundes beseitigen

Erol Kamisli

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Detmold/Augustdorf. Die Anweisungen der 26-jährigen Arzthelferin im Sommer 2012 waren klar und deutlich: Der Nachbar sollte einen ukrainischen Killer besorgen, um die Exfrau ihres jetzigen Freundes zu ermorden.

Doch der 65-Jährige, schon sehr lange mit der Familie der Arzthelferin befreundet, folgte der Anweisung mitnichten, meldete dies stattdessen der Polizei. Nun stritt die 26-Jährige alles ab und erstattete Anzeige wegen falscher Verdächtigung. Doch das Amtsgericht Detmold sprach den Nachbarn wegen "erwiesener Unschuld" frei. Auf seine Auftraggeberin wartet jetzt ein Strafverfahren.

„Immer wieder hat die Frau meinen Mandanten nach einem Auftragskiller aus der Ukraine gefragt“, berichtete Verteidiger Hendrik Schnelle. Sie sei irrtümlicherweise davon ausgegangen, dass der 65-Jährige Kontakte zu Killern habe, weil er mit einer Ukrainerin verheiratet sei.

Doch der Augustdorfer habe immer stärker an der Zurechnungsfähigkeit seiner „Auftraggeberin“ gezweifelt, und es sei häufiger zu Streitigkeiten gekommen. Nach einer dieser vielen Auseinandersetzungen informierte der 65-Jährige die Polizei über die Pläne seiner Nachbarin. Die Beamten fanden jedoch keine Anhaltspunkte für einen Auftragsmord und stellten die Ermittlungen ein.

Dann drehte die 26-Jährige den Spieß um. Die Staatsanwaltschaft Detmold ermittelte. Es kam zum Prozess vor dem Amtsgericht, der mit einem Freispruch endete. „Mein Mandant hat sich nichts zu Schulden kommen lassen“, betonte Schnelle.

Während der Verhandlung habe die Arzthelferin und auch ihr Freund eine Suche nach einem Mörder, „um die Exfrau, die sie immer noch als Nebenbuhlerin empfand, unter die Erde zu bringen“, sowie eine Auftragserteilung an den Nachbarn vehement bestritten. Doch andere Nachbarn, die ebenfalls in dem Mietshaus in Augustdorf wohnen und als Zeugen gehört worden seien, hätten widersprochen. „Einige sagten aus, dass die Arzthelferin auch bei ihnen nachgefragt habe, ob sie nicht einmal der Exfrau ihres Freundes eine körperliche Lektion oder auch mehr erteilen können“, sagte Schnelle.

Nach zweistündiger Hauptverhandlung und teils emotionaler Zeugenaussagen habe festgestanden, dass der 65-Jährige keine falschen Verdächtigungen in die Welt gesetzt habe und unschuldig sei, fügte Rechtsanwalt Schnelle hinzu.

Nicht nur er, sondern auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft habe auf Freispruch plädiert. In der Urteilsbegründung habe Richterin Dr. Carina Remde betont, dass das Gericht davon ausgehe, dass die Nachbarin den Angeklagten tatsächlich nach einem Auftragsmörder gefragt habe. „Ich gehe davon aus, dass die 26-Jährige jetzt ein Strafverfahren erwartet und sie bald auf der Anklagebank Platz nehmen muss“, sagte Schnelle.

Für den Angeklagten sei dies ein Freispruch „erster Klasse“, betonte Oberstaatsanwalt Christopher Imig. Denn die Richterin habe ausdrücklich der Aussage des 65-jährigen Augustdorfers geglaubt, die durch weitere Zeugen bestätigt worden sei. Dies bedeute, dass die 26-Jährige vor Gericht eine Falschaussage gemacht und dass das Thema Auftragsmord auf jeden Fall eine Rolle gespielt habe. „Wir werden uns diesen Fall unter diesen Aspekten nochmal ganz genau ansehen“, kündigte Oberstaatsanwalt Imig an.

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