Lagerfeuer wird zu Flächenbrand in Augustdorf - Polizei mahnt zur Vorsicht

Janet König

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- © Feuerwehr Augustdorf
Brand am "Schlingbruch" (© Feuerwehr Augustdorf)

Augustdorf. Wegen eines Feuers in der Haustenbecker Straße sind Feuerwehr und Polizei am Donnerstagmorgen gegen 10 Uhr ausgerückt. Dort stand eine Waldbodenfläche von etwa 100 Quadratmetern in Flammen, teilt die Polizei mit. Der Einsatzort lag in der Nähe eines Grillplatzes am Wald - genauer gesagt: am Ende des Sportgeländes "Schlingsbruch".

Dort hatten Unbekannte ein Lagerfeuer entfacht und nicht richtig abgelöscht, vermutet die Polizei. Die Flamen hätten sich durch den trockenen Waldboden weiter ausbreitet. Spaziergänger alarmierten sofort die Feuerwehr, die dank des schnellen Eingreifens größere Schäden verhindern konnte, heißt es.

Bereits am Montagabend musste die Feuerwehr Augustdorf zu einem kleineren Flächenbrand im Waldgebiet am Kiefernbruch ausrücken. Dort hatte eine Joggerin gegen 22.15 Uhr den Brand auf einer Wiesenfläche entdeckt. Die Einsatzkräfte hatten das Feuer auf einer Fläche von knapp 10 Quadratmetern schnell unter Kontrolle.

Dürre begünstigt Brände

Polizei und Feuerwehren appellieren bei der derzeitigen Dürreperiode daher an die besondere Vorsicht der Lipper im Umgang mit offenem Feuer: Im Moment gelte für Lippe die zweithöchste Warnstufe: die Stufe 4. Rauchen im Wald sei ebenfalls untersagt. Offenes Feuer - dazu zählt auch Grillen -  in Waldnähe sei ebenso verboten. Genauso untersagt ist laut Polizeibericht das achtlose Wegschnippen von Zigarettenkippen. Auch Glas sollte ebenfalls nicht in der Natur zurück gelassen werden. Durch die enorme Sonneneinstrahlung könne dieses zu einem Brennglaseffekt führen und in Windeseile steht eine trockene Glasfläche in Flammen.

Wer grillt, sollte besonders sorgsam auf das Gerät achten. Leichter Funkenflug könne schon ausreichen, ein Feuer unbeabsichtigt zu entfachen. Die benutzte Grillkohle sollte nicht unbeaufsichtigt ausbrennen lassen. Bei der Entsorgung soll unbedingt darauf geachtet werden, die Asche und Restkohle in einem Metallgefäß vor Wind geschützt auskühlen kann. Das Gefäß sollte nicht unter einem Carportdach unmittelbar am Haus oder in unmittelbarer Nähe anderer brennbarer Materialen abstellen.

Grillkohle könne sich ebenso wie Kaminasche noch 48 Stunden später entzünden. Äußerst gefährlich ist auch der Umgang mit so genannten Abflämmgeräten, mit denen man dem Unkraut zu Leibe rücken kann. Dabei seien in der Vergangenheit schon Häuser abgebrannt.

Entzündet sich erst mal eine Hecke, so explodiert diese förmlich, heißt es seitens der Polizei. Denn in den so genannten Lebensbaum- oder Thuja-Hecken seien enorme Mengen trockener Reste vorhanden, die in Verbindung mit den ätherischen Ölen der Pflanzen wie Brandbeschleuniger wirken.

Kommt es zu einem Schaden, kann das ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung nach sich ziehen. Daneben können mögliche Geschädigte Regressforderungen stellen. Die Polizei mahnt daher zur besonderer Vorsichtig.

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