Augustdorf. Lebenslange Haft wegen Mordes, hatte Oberstaatsanwalt Ralf Vetter vor dem Detmolder Landgericht beantragt. Doch im Prozess gegen den 33-jährigen Rumänen, der im Januar seine Ex-Freundin getötet hat, ist am heutigen Mittwoch ein anderes Urteil gefallen.
Richter Karsten Niemeyer indes vertrat die Meinung, dass das Mordmerkal Eifersucht als solches nicht nachzuweisen sei. Es habe sich um eine Beziehungstat gehandelt, ein Streit um Geld sei eskaltiert - das Motiv sei daher nicht ganz klar.
Das Urteil: Elf Jahre Haft wegen Totschlags.