14-jähriges Mädchen in Asylunterkunft an der Adenauerstraße vergewaltigtSicherheitsdienst nimmt Mann fest – Mutmaßlicher Täter sitzt in Untersuchungshaft Thorsten Engelhardt am 07.08.2015 um 07:55 Uhr Artikel empfehlen 32 Schlagwörter:FlüchtlingeAsylunterkunftVergewaltigung Die Häuserblocks der Adenauerstraße: Hier wohnen rund 600 Flüchtlinge. (© Thorsten Engelhardt) Detmold. Im Juni ist in der Asylbewerber-Unterkunft an der Adenauerstraße offenbar ein 14-jähriges Mädchen vergewaltigt worden. Der Täter wurde schnell gefasst, sitzt in Untersuchungshaft und soll demnächst seinen Prozess bekommen.Nach Informationen der LZ ist der Mann widerrechtlich in das so genannte „Frauenhaus“ an der Adenauerstraße gegangen, in dem nur weibliche Flüchtlinge mit Kindern leben. Das vergewaltigte Mädchen stammt wie er selbst aus einem asiatischen Land, bestätigte Oberstaatsanwalt Ralf Vetter, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Detmold. Nachbarn hätten das Geschehen bemerkt, der Sicherheitsdienst habe den Mann sofort festgenommen und der Polizei übergeben. Information Polizei spricht von wenig Einsätzen Bis zu 600 Flüchtlinge leben auf engem Raum ohne Privatsphäre in den ehemaligen Britenwohnungen an der Adenauerstraße, durchschnittlich halten sie sich dort drei Wochen auf. 10 bis 15 Nationen sind nach Angaben von Andreas Haase (Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg vor Ort) versammelt, derzeit viele Syrer, Albaner, dazu Menschen aus asiatischen und afrikanischen Staaten. Gemessen an diesen Rahmenbedingungen habe man aber nur wenige Einsätze in dem Quartier, sagt Polizeisprecher Lars Ridderbusch. Es komme immer mal wieder zu Handgreiflichkeiten, zugenommen habe die Zahl der Ladendiebstähle. Das bestätigt auch Haase. Die Vergewaltigung sei aber ein „absoluter Einzelfall“. Befürchtungen bezüglich einer deutlich höheren Kriminalität hätten sich nicht bewahrheitet. Das Opfer sei abgeschottet und psychologisch betreut worden, berichtet Andreas Haase, Vertreter der Bezirksregierung Arnsberg im Flüchtlingscamp an der Adenauerstraße. Mittlerweile sei es mit seiner Mutter in eine andere Einrichtung umgezogen. „Alle notwendigen Stellen sind sofort informiert worden, der Betreuungsverband hat schnell und richtig gehandelt“, sagt Haase. Geführt wird die Einrichtung vom Arbeitersamariterbund.Weder Polizei noch Staatsanwaltschaft haben bisher über den Fall berichtet. Mit dem Tatort Flüchtlingsheim habe das nichts zu tun, widerspricht Polizeisprecher Lars Ridderbusch Mutmaßungen, die Polizei wolle die wahre Situation in der Unterkunft verbergen. „Das Informationsrecht der Öffentlichkeit wollen wir nicht unterminieren.“ Ausschlaggebend sei in diesen Fällen der Opferschutz. Ridderbusch verweist auf einen Erlass des Landes, nach dem bei Sexualdelikten keine Berichterstattung durch die Pressestellen erfolgen soll. Abgewichen werden könne davon nach sorgfältiger Abwägung nur dann, wenn der Täter noch frei herumlaufe.Das sei der Grund, weshalb die Polizei auch nicht über Fälle häuslicher Gewalt und ähnliches berichte, es sei denn, sie spielten sich in aller Öffentlichkeit ab. Außerdem könne eine frühzeitige Berichterstattung eventuell den späteren Gerichtsprozess gefährden.Auch Oberstaatsanwalt Ralf Vetter bestätigt, im Falle von Sexualdelikten gehe es in erster Linie um den Schutz der Geschädigten. Die Öffentlichkeit werde nur dann informiert, wenn der Täter noch frei herumlaufe und eine Gefahr darstelle oder Zeugen der Tat gesucht würden.Anmerkung der Redaktion: Zum Schutz des Opfers wurde die Kommentarfunktion für diesen Artikel deaktiviert.
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