Blomberg/Horn-Bad Meinberg. Kosmetikbetriebe dürfen in diesem Monat keine Dienstleistungen wie Gesichts- und Kosmetikbehandlungen oder Maniküre anbieten. Das sieht die überarbeitete Coronaschutzverordnung des Landes vor. Fußpflege darf allerdings weiterhin angeboten werden...