Detmold/Oerlinghausen (mah). Das Amtsgericht Detmold hat das Verfahren gegen einen Oerlinghauser Unternehmer am Dienstag, 25. November, vertagt. In dessen Betrieb war vor einem Jahr ein Mitarbeiter ums Leben gekommen, nachdem er von einer Hebebühne gestürzt war.<br /><br />Der Verstorbene war bei Schweißarbeiten aus großer Höhe gefallen. Nach Angaben seines 24-jährigen Chefs hatte der „zur Familie gehörende, erfahrene Kollege“ die Gabeln des Staplers, auf dem die Bühne befestigt war, nicht weit genug auseinandergefahren, sodass die Bühne ins Rutschen geriet. Richterin Dr. Helle Koonert vermochte das nicht zu klären – der als Zeuge geladene Polizist, der den Unfall aufgenommen hatte, war nicht erschienen.<br /><br />Staatsanwalt Kristoffer Mergelmeyer hielt dies allerdings ohnehin für wenig relevant. Wären die Gabeln weit genug gespreizt gewesen, hätten sie dennoch in „Einfuhrtaschen“ gesteckt werden müssen. Ihm ging es vor allem darum, ob der 24-Jährige seine Mitarbeiter hinreichend über Arbeitssicherheit aufgeklärt und in Sicherheitsmaßnahmen unterwiesen habe.<br /><br />Rechtsanwalt Hendrik Schnelle hatte die Einstellung des Verfahrens beantragt. Der Unternehmer trauere sehr. Er habe neue Maschinen gekauft und im übrigen seine Mitarbeiter sehr wohl geschult. Dies werde er bezeugen lassen. Eine Einstellung lehnte das Gericht jedoch ab. „Da hätte ich von dem Angeklagten ein etwas anderes Verhalten erwartet. Er ist sich offensichtlich keiner Schuld bewusst“, sagte Dr. 
Koonert.<br />