Urteil im Roller-Mord-Prozess: Neun Jahre Haft für Täter

Freya Köhring

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- © Archivfoto: Gerstendorf-Welle
(© Archivfoto: Gerstendorf-Welle)

Detmold. Ein Streit um ein dubioses Finanzgeschäft endete am 10. Februar 2015 auf einem Parkplatz hinter einem Möbelmarkt in Asemissen tödlich. Ein 36-jähriger Bielefelder wurde von mehreren Kugeln getroffen und starb in der Nacht an seinen Verletzungen. Am heutigen Donnerstag hat das Schwurgericht drei Männer zu langen Haftstrafen verurteilt.

Die Angeklagten Vladimir W. (31) sowie der 48-jährige Walter W. müssen wegen gemeinschaftlichen Totschlags je neun Jahre ins Gefängnis. Der dritte Angeklagte Oleg V. (37) wurde wegen Beihilfe zum Totschlag zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Sichtlich berührt hörte die Familie des Angeklagten der Urteilsverkündung des vorsitzenden Richters Karsten Niemeyer zu. Dass ihnen der Prozess sehr nahe ging, zeigte sich schon während der Verhandlung. Auf der Anklagebank wirkten die Gesichter gefasst und nachdenklich. Hier und da schüttelte jemand mit dem Kopf. Zuvor ist diesem Moment ein langer Prozesstag vorausgegangen.

Zu Beginn stellte der Verteidiger von Vladimir W., Holger Rostek, zwei neue Beweisanträge, die nach einer kurzen Besprechung zurückgewiesen wurden. Dem Gericht reichten die zuvor vorgelegten Beweise. Gutachter Horst Sanner attestierte den drei Angeklagten, dass sie voll schuldfähig sind. Experten des Landeskriminalamts NRW hatten DNA-Spuren des Angeklagten Oleg V. auf einer Zigarettenkippe sicher gestellt, die auf dem Parkplatz gefunden worden war.

Zudem konnten in dem schwarzen Audi, mit dem die Täter flüchteten, Spuren von Walter W. und Vladimir W. nachgewiesen werden. Die Waffe selbst ist nicht aufgefunden worden.

Oberstaatsanwalt Christopher Imig kam zu dem Schluss, dass die Tat im Vorfeld geplant gewesen war. Alle drei Angeklagten hätten sich des gemeinschaftlichen Totschlags schuldig gemacht. Er forderte deshalb Strafen von jeweils 14 Jahren. Die Anwälte der Nebenklage schlossen sich dem Oberstaatsanwalt an.

Die Anwälte der Beschuldigten waren sich in ihren Plädoyers einig. Alle beantragten Freispruch für ihre Mandanten. In der Begründung führte Rechtsanwalt Andreas Steffen aus, dass sein Mandant, Oleg V., mit dem späteren Opfer eine friedliche Lösung habe finden wollen. Er sei vor den tödlichen Schüssen gegangen. Er habe bereits zu einem früheren Zeitpunkt Vladimir W. als Schützen benannt. Walter W.’s Verteidiger, Detlev Binder, sah ebenfalls keinen Vorsatz. Die Situation sei eskaliert. Die Schüsse seien letztlich im Affekt gefallen. Holger Rostek forderte einen Freispruch, weil nicht habe bewiesen werden können, wer was getan hat.

Das Schöffengericht sah das anders. Die Waffe mit dem zusätzlichen Schalldämpfer, das extra beschaffte Fahrzeug und die Gespräche im Vorfeld seien ein Indiz für eine geplante tat. Abschließend verabschiedete sich die Familie bei Oberstaatsanwalt Christopher Imig mit einem Handschlag. Obwohl das Urteil geringer ausfiel als von ihm gefordert, zeigte sich Imig am Ende zufrieden.

Vladimir W., hier mit Anwalt Dr. Holger Rostek, soll die Todesschüsse abgegeben haben, will Mitangeklagter Oleg V. von dem dritten Angeklagten gehört haben. - © Archivfoto: Gerstendorf-Welle
Vladimir W., hier mit Anwalt Dr. Holger Rostek, soll die Todesschüsse abgegeben haben, will Mitangeklagter Oleg V. von dem dritten Angeklagten gehört haben. (© Archivfoto: Gerstendorf-Welle)

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