Kreis Lippe. Betrügern wird es heute leicht wie nie gemacht, an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Immer häufiger landen Fälle auf dem Schreibtisch der Verbraucherschützerin Frauke Heise-Dippel, bei denen sich Betrüger über das Smartphone bei ihren Opfern „bedienen". Als eine der am häufigsten erkennbaren Maschen nannte die Expertin beim Pressegespräch anlässlich des Weltverbrauchertages in der Verbraucherzentrale Detmold die Abo-Abzocke. Dabei werde den Kunden über ihre Mobilfunk-Rechnung ein Betrag für Geschäfte untergeschoben, die diese niemals bewusst getätigt haben. „Da tauchen dann mal kleinere und mal größere Posten auf der Rechnung auf, die Sie vielleicht nicht zuordnen können oder bei denen Sie sicher sind, so etwas nicht gekauft zu haben." Als Drittanbieter rechnen die Abo-Betrüger ungewollt Leistungen ab – „ganz bequem über die Rechnung des Telefon-Anbieters." Drittanbietersperre kann schützen Wie und warum das Ganze funktioniert, erläutert die Verbraucherschützerin an einem Beispiel: „Sie sind mit Ihrem Smartphone im Netz unterwegs und sehen sich etwas an. Sie klicken sich durch verschiedene Seiten, durch Menüs oder Werbung und, ohne es zu bemerken, haben Ihnen die Betrüger dann eine Zustimmung zum Abo untergeschoben." Juristisch ist das zwar eine klare Sache: Ohne gültige Willenserklärung kein Vertrag. Allerdings bauen die Abzocker in der Regel darauf, dass die untergeschobenen Verträge nicht auffallen – und allzu oft klappt das. „Wir raten daher allen, regelmäßig die eigene Rechnung genau zu prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen." Dazu zähle, Widerspruch einzulegen, Geld zurückzufordern oder sich direkt bei der Verbraucherzentrale zu melden. Um sich vor den Betrügern zu schützen, empfiehlt die Expertin den Weg über die Drittanbietersperre: „Diese müssen Kunden von ihrem Mobilfunkanbieter einfordern, um zu verhindern, dass andere Unternehmen über die Mobilfunkrechnung kassieren können." Ein Nachteil des Verfahrens: Bei einer grundsätzlichen Sperrung können auch gewollte Forderungen nicht mehr bezahlt werden: „Dann wäre es zum Beispiel nicht mehr möglich, ein Parkticket oder ähnliches per Telefon zu kaufen", erklärt Frauke Heise-Dippel. Es gebe jedoch die Möglichkeit, Ausnahmen mit dem Mobilfunkanbieter zu vereinbaren. Wer mit dem Smartphone aus dem eigenen Drahtlosnetzwerk surft, der ist ebenfalls sicher – denn die Drittanbieter brauchen zum Ermitteln der Rechnungsdaten die Mobilnummer ihres Opfers. Und diese wird lediglich über das mobile Datennetz übertragen.