Kreis Lippe. Sieben Tage in Folge liegt der kreisweite Inzidenzwert über 100, in den Kommunen Augustdorf, Barntrup, Kalletal, Lage und Schieder-Schwalenberg sogar jenseits der 200. Der Kreis zieht jetzt die Notbremse und ordnet in Absprache mit dem NRW-Gesundheitsministerium in einem Stufenplan strikte Schutzmaßnahmen an. Sie gelten ab Donnerstag, 25. März – und zwar so lange, bis die Werte langfristig signifikant sinken. Inzidenz über 100 Da der Inzidenzwert des Kreises über 100 liegt, darf sich in ganz Lippe im öffentlichen Raum nur noch eine Person eines Hausstandes mit Menschen eines weiteren Hausstands treffen, maximal jedoch fünf Personen. Wie beim letzten Mal, werden Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren nicht mitgezählt, Paare zählen unabhängig von ihren Wohnverhältnissen als ein Hausstand. Dies gilt auch für Kommunen, deren Inzidenzwert unter 100 liegt. Gottesdienste Nach wie vor keine Beschränkungen, sondern nur Empfehlungen gibt es für Gottesdienste. „Den Kirchen und Religionsgemeinschaften wird im Rahmen ihrer eigenen Verantwortung unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens empfohlen, auf Präsenzveranstaltungen zu verzichten", heißt es vom Kreis. Für Präsenzgottesdienste gibt es eine Obergrenze: Pro zehn Quadratmeter darf sich ein Besucher im Gottesdienstraum aufhalten, in geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr als 100 Personen zusammenkommen und die Veranstaltungen dürfen höchstens 90 Minuten dauern. Draußen gilt eine Obergrenze von 250 Personen. Inzidenz über 200 Die Bürger von Augustdorf, Barntrup, Kalletal, Lage, Schieder-Schwalenberg und anderer Kommunen, die über die 200er-Marke steigen, müssen zudem Einschränkungen im Privaten in Kauf nehmen. Treffen in den eigenen vier Wänden sind dort nur noch mit einer Person eines weiteren Hausstands erlaubt, höchstens jedoch mit insgesamt fünf Personen (Kinder unter 14 zählen nicht). Ausnahme bilden besondere dienstliche, berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten. Sollte die kreisweite Sieben-Tage-Inzidenz (derzeit 190) über 200 steigen, gelten die Bestimmungen in ganz Lippe. Inzidenz über 300 Es gibt eine weitere Eskalationsstufe: Wenn nämlich kreisweit der Wert über 300 steigt, gilt eine erneut allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Ausnahmen bilden: der Weg zur Schule, Arbeit, Kita, Arzt, die Unterstützung Hilfsbedürftiger, die Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren oder Jagdhandlungen bei Wildunfällen. Aufhebung „Die Anordnung von erweiterten Schutzmaßnahmen wird fortlaufend überprüft. Wird die Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinander folgenden Tagen nachhaltig und signifikant unterschritten, ist beabsichtigt, die angeordneten Schutzmaßnahmen wieder aufzuheben", teilt Pressesprecher Steffen Adams weiter mit.