Kreis Lippe. Nun ist sie weg – die Maskenpflicht gilt nur noch in ausgewählten Bereichen: in Bus und Bahn, in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäusern, in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften oder Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose...