Bewährung statt Gefängnis: Lagenser zahlt Opfer nach Sexualdelikt noch im Gerichtssaal 2000 Euro

Janet König

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Bewährung statt Gefängnis: Die erneute Hauptverhandlung vor dem Landgericht hätte für den angeklagten Lagenser kaum besser laufen können. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das vorherige Urteil aufgehoben. - © Jannik Stodiek
Bewährung statt Gefängnis: Die erneute Hauptverhandlung vor dem Landgericht hätte für den angeklagten Lagenser kaum besser laufen können. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hatte das vorherige Urteil aufgehoben. (© Jannik Stodiek)

Zweieinhalb Jahre sollte ein 30-Jähriger aus Lage eigentlich ins Gefängnis, zumindest wenn es nach dem ursprünglichen Urteil des Landgerichts gegangen wäre. Die Kammer war von der Schuld des Angeklagten überzeugt und verurteilte ihn wegen der Vergewaltigung einer 20-Jährigen zu einer Haftstrafe. Der Lagenser bestritt damals vor Gericht die Tat und war anschließend mit seiner Revision vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich. Die erneute Hauptverhandlung vor der Auffangkammer des Landgerichts ging für den Angeklagten jetzt besser aus - trotz oder gerade weil er ein Geständnis ablegte.

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