Kreis Lippe. Wer PET-Flasche oder Milchkarton aufgedreht und am Verschluss zieht wundert sich manchmal - wenn nämlich der Deckel nicht abziehbar ist. Dabei handelt es sich nicht etwa um einen Verarbeitungsfehler, sondern um einen neuen Hersteller-Trend, der bald auch Gesetz werden und die Umwelt schützen soll: "Sogenannte ,Tethered Caps´ sorgen dafür, dass die Verschlusskappen auch nach dem Öffnen mit der Getränkeverpackung verbunden bleiben", erklärt die Verbraucherzentrale NRW in Detmold. Diese neue Verbundenheit sei durchaus Absicht und habe einen guten Grund. Denn die Schraubdeckelchen von Getränkeverpackungen ohne Pfand landen allzu oft in Gewässern, Wäldern und an Stränden, aber auch in städtischen Grünanlagen, am Straßenrand oder in Bahngleisen. Regel gilt ab Juli 2024 Dieses Problem hat auch die EU erkannt und die angebundenen Deckel zur Pflicht gemacht: In Deutschland gilt dies ab Juli 2024 für alle Einweg-Getränkeverpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen, zum Beispiel Saftkartons oder Einweg-PET-Getränkeflaschen mit einem Volumen von bis zu drei Litern. Einige Anbieter seien sind dem bereits vorausgeeilt. Und so bleibt bei bekannten Softdrinks oder auch Milch vom Discounter teilweise die Kappe schon an Flasche oder Karton. So werden sie idealerweise gleich richtig mit entsorgt und recycelt. Weil die Umstellung bei manch vertrautem Produkt für Verbraucher doch unerwartet kam, drucken einige Hersteller nun entsprechende Hinweise auf ihre Verpackungen oder Schraubverschlüsse. Mehr Infos zur Vermeidung von Plastikmüll unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/26549