Kreis Lippe. Der Countdown zum Jahresende läuft - und damit auch der Endspurt fürs Weihnachtsgeld: Beschäftigte im Kreis Lippe sollen prüfen, ob sie zu Weihnachten Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in einer Pressemitteilung. „Ob den Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zusteht, ist in den meisten Tarifverträgen geregelt - zum Beispiel in der Gastro-Branche und im Bäckerhandwerk. Und trotzdem lassen viele Gastronomen, Hoteliers und Bäckermeister ihr Personal leer ausgehen“, sagt Thorsten Kleile von der NGG-Region Detmold-Paderborn. Das Weihnachtsgeld komme in der Regel mit der November-Lohnabrechnung aufs Konto. Mit Tarifvertrag gibt es eher Zusatzzahlungen Insbesondere für die rund 16.000 Menschen, die im Kreis Lippe laut Arbeitsagentur lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Kleile. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht - gerade in Unternehmen, in denen es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne sich ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Thorsten Kleile. Die NGG-Region Detmold-Paderborn informiert Beschäftigte der Lebensmittelherstellung und der Gastronomie über das Weihnachtsgeld unter der Telefonnummer (0521) 986 29-0 oder per Email unter region.owl@ngg.net