Die Frist läuft ab: Jetzt die Grundsteuererklärung abgeben

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Ob verrammelt oder frei zugänglich: Eigentümer müssen die Erklärung für die Grundsteuer bis zum 31. Januar beim Finanzamt eingereicht haben. - © Symbolbild Pixabay
Ob verrammelt oder frei zugänglich: Eigentümer müssen die Erklärung für die Grundsteuer bis zum 31. Januar beim Finanzamt eingereicht haben. (© Symbolbild Pixabay)

Kreis Lippe. Die Zahl der eingegangenen Grundsteuererklärungen ist in den vergangenen Tagen in den lippischen Finanzämtern stark gestiegen. Das teilen die Behörden aus Lemgo und Detmold mit.

Die Abgabefrist endet bekanntlich am 31. Januar. Bisher sind laut Pressemitteilung landesweit rund 3,8 Millionen Grundsteuererklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 57 Prozent der benötigten Erklärungen.

Abgabezahlen haben sich verdreifacht

"Im Finanzamt Lemgo wurden bisher 19.600 Erklärungen abgegeben, rund 54 Prozent. Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht", erklärt die Leiterin des Finanzamts Lemgo, Petra Meier. Vergleichbares gilt für die Detmolder Behörde: "Im Finanzamt Detmold wurden bisher 62.400 Erklärungen abgegeben. Das sind rund 56 Prozent", nennt Amtsleiterin Dr. Katrin Kirchner die aktuellen Zahlen.

"Wir merken es ganz deutlich, dass der Grundsteuer-Endspurt begonnen hat. Mein Aufruf an alle Grundstückseigentümer: Geben Sie jetzt Ihre Grundsteuererklärung ab“, erklären Meier und Dr. Kirchner unisono.

Liegt dem Finanzamt die Erklärung nicht bis zum 31. Januar vor, werde die Abgabe gemahnt. Gebe der Eigentümer die Erklärung danach nicht ab, werde das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Daneben habe die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes, schildern die Behörden mögliche Konsequenzen einer fehlenden Abgabe.

Unterstützungsangebote der Finanzverwaltung

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. "Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit Elster erstellt", so die Leiterinnen. Und: "Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in Elster und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu finden sind." Außerdem stehe ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Grundsteuererklärung benötigt werden.

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Lemgo unter Tel. (05261) 253-1959 und das Finanzamt Detmold unter Tel. (05231) 972-1959 erreichbar. Beide Hotlines sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr geschaltet.

So geht es nach der Abgabe weiter

Die Finanzämter bearbeiten die Grundsteuererklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer.

Weitere Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung finden sich unter: www.grundsteuer.nrw.de sowie www.grundsteuer-geodaten.nrw.de

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