Bauherr aus Lippe sucht Asyl im eigenen Haus

Dominik Deppe darf die alte Scheune am Elternhaus nur umbauen, wenn er darin drei Jahre lang Flüchtlinge unterbringt

Erol Kamisli

Julian, Vater Ralf und Dominik Deppe (von links) mit Schriftwechsel vor dem Haus, das sich seit weit über 100 Jahren im Familienbesitz befindet. Dominik würde gern die Scheune rechts als Wohnung umbauen und dort einziehen. - © Bernhard Preuß
Julian, Vater Ralf und Dominik Deppe (von links) mit Schriftwechsel vor dem Haus, das sich seit weit über 100 Jahren im Familienbesitz befindet. Dominik würde gern die Scheune rechts als Wohnung umbauen und dort einziehen. (© Bernhard Preuß)

Kreis Lippe. Dominik Deppe lebt noch im Haus seiner Eltern in Leopoldshöhe. „Ich will ausziehen und wollte die ehemals landwirtschaftlich genutzte Scheune auf dem Grundstück meiner Eltern als Wohnung umbauen", sagt der 26-Jährige. Doch daraus wird nichts, der Kreis Lippe legt sein Veto ein.

Er könne die Scheune zwar für 80.000 Euro ohne die eigentlich strengeren Bauvorschriften umbauen, aber nur, wenn er die Unterkunft in den kommenden drei Jahren für Flüchtlinge zur Verfügung stelle. Diese sieht das Baugesetzbuch vor.

Dennoch: Auch nach dieser Zeit ist nicht gesichert, dass Dominik Deppe darin wohnen kann. Denn dann gelten nicht mehr die Sonderregelungen für eine Flüchtlingsunterkunft, sondern die „allgemeinen Bauregeln". „Dann kommt es auf jeden Zentimeter an. Im schlimmsten Fall müssen die Umbauarbeiten, die für eine Flüchtlingsunterkunft toleriert werden, wieder rückgängig gemacht werden", sagt Deppe.

Er finde dies sehr ungerecht, und fühle sich als Einheimischer benachteiligt. Als Konsequenz und aus Protest gegen die Entscheidung des Kreises Lippe stellte Dominik Deppe im Frühjahr dieses Jahres einen Asylantrag beim Land NRW, um selber als Flüchtling die Wohnung einzuziehen. „Die Unterlagen landeten via Kreis Lippe im NRW-Innenministerium", sagt Deppe. Das hat den Antrag abgelehnt, da er als deutscher Staatsbürger keinen Asylantrag stellen dürfe. „Jetzt bin ich ratlos. Ich habe nichts gegen Flüchtlinge, doch meine Wohnung will ich eher mit meiner Freundin teilen", sagt Deppe kopfschüttelnd. Derzeit stehe die Scheune leer.

Auf LZ-Anfrage bestätigt Dietmar Vehmeier, Fachdienst Bauen beim Kreis Lippe, die Existenz dieser unterschiedlichen Regelungen. „Der Eigentümer verpflichtet sich, das Gebäude nach Ablauf der Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende ersatzlos und entschädigungsfrei auf den zulässigen Stand zurückzubauen", sagt Vehmeier.

Bürgermeister Gerhard Schemmel versteht die ganze Aufregung nicht. „Wir waren auf einem konstruktivem Weg und hätten eine Lösung gefunden", sagt der Bürgermeister. Die Lösung muss sich an der aktuellen Gesetzeslage orientieren, betont Vehmeier. „Ich bin echt sauer, ich möchte hier bleiben, investieren und werde ausgebremst", schimpft Deppe.

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