Detmold. Gegen das Urteil des Schwurgerichts vom 17. Juni im Fall Reinhold Hanning haben nach Ablauf der Revisionsfrist beide Verteidiger des Angeklagtensowie insgesamt neun Nebenklägervertreter Revision eingelegt. Der angeklagte Reinhold Hanning war wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.