Sexualstraftäter suchen immer öfter gezielt im Internet nach Opfern

Jutta Steinmetz

Symbolbild Cybercrime. - © Pixabay
Symbolbild Cybercrime. (© Pixabay)

Paderborn. Dass über das Internet so mancher Betrüger seine windigen Geschäfte abwickelt, ist hinlänglich bekannt. Die Internet-Kriminalität steigt seit Jahren an. 2017 entstand ein Schaden in Höhe von 71,4 Millionen Euro (2016: 50,9 Mio. Euro). So ist es im Bundeslagebericht „Cybercrime" des Bundeskriminalamtes (BKA) zu lesen. Aber auch Sexualstraftäter wissen das weltweite Netz zu nutzen– auf vielfältige Weise. Davon zeugen am Landgericht Paderborn so einige Verfahren, die zurzeit die Richter beschäftigen.

So wie am Dienstag, 14. Mai. Vor der 5. Großen Strafkammer muss sich ein 22-Jähriger verantworten, der junge Mädchen und Frauen über das Internet und Nachrichtendienste erst kennenlernte und dann freizügige Fotos abschwatzte, um sie schlussendlich mit diesen zu erpressen.

Zwischen April 2015 und November 2016 soll er mehr als 50 Opfer in ganz Deutschland bedrängt haben. Der Lippstädter ist kein unbeschriebenes Blatt. Bereits 2017 wurde er wegen einer solchen Tat zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt.

Seit April steht ein 33-Jähriger aus Köln vor der 8. Großen Strafkammer des Landgerichts Paderborn. Der Mann iranischer Herkunft sucht augenscheinlich über soziale Netzwerke gezielt Kontakt zu Frauen, die gleichfalls aus Persien stammen, aber in Deutschland allein leben.

Übers Internet umgarnt er seine Opfer

Sie umgarnt er via Internet und Smartphone, stattet ihnen schnell einen Besuch ab, um die Frauen dann sofort zu Sex zu zwingen. Eine 38-Jährige aus Paderborn zeigte ihn an, ein Urteil wird für Montag, 20. Mai, erwartet. Ein weiteres Verfahren läuft in Köln, wo der Familienvater gleichfalls ein Opfer gefunden hat.

Im Februar verurteilte das Landgericht einen 41-Jährigen zu 20 Monaten Gefängnis. Er hatte zu vier elf bis 13 Jahre alten Mädchen über Chatrooms, in denen vor allem Kinder unterwegs sind, Kontakt geknüpft. Er gab sich als 15-jährigen „Tim" aus und wies die Mädchen an, dass sie sich ausziehen und anfassen sollten. Er versuchte auch, Bilder von ihnen in zumindest teilweise entkleideten Zustand zu bekommen. Der 41-Jährige – einschlägig vorbestraft – konnte dank aufmerksamer Ermittler schon nach wenigen Tagen dingfest gemacht werden.

Solche Taten haben bislang im Bericht Cybercrime noch keine Aufnahme gefunden.

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