Gericht kippt Impfpflicht in Bielefelder Krankenhaus: Angestellter darf wieder arbeiten

Jens Reichenbach

Seit Mitte März gilt in Gesundheitseinrichtungen die Impfpflicht für die
Beschäftigten. Für einen Bielefelder geht es nun ohne Impfung zur 
Arbeit. - © Pixabay
Seit Mitte März gilt in Gesundheitseinrichtungen die Impfpflicht für die Beschäftigten. Für einen Bielefelder geht es nun ohne Impfung zur Arbeit. (© Pixabay)

Einem Sporttherapeuten war ein Betretungsverbot ausgesprochen worden. Das gilt nicht mehr. Anders entschied das Gericht indes im Fall einer Oberärztin.

Weiterlesen mit LZ-Plus

Noch kein LZ-Plus?

Als Neukunde können Sie LZ-Plus für 30 Tage gratis testen.

Jetzt ausprobieren!


Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.