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Job im Ausland berechtigt zur Untervermietung der Wohnung

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Vor einer Untervermietung muss der Vermieter gefragt werden - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Wer vorübergehend im Ausland arbeitet, hat ein berechtigtes Interese daran, seine Wohnung unterzuvermieten. (© Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Wer für eine Weile ins Ausland geht, hat ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung seiner Wohnung. Der Vermieter darf die Hürden für den Nachweis deshalb nicht zu hoch hängen.

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