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Mieter muss Belege einsehen können

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Abrechnung des Vermieters: Mieter muss Belege einsehen können - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Mietern sind Einblicke in Belege von Abrechnungen des Vermieters grundsätzlich erlaubt. (© Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Schickt der Vermieter eine Abrechnung, muss er mit Belegen beweisen können, dass diese auch korrekt ist. Die Belege darf der Mieter einsehen. Doch was bedeutet dies in der Praxis?

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