Die Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsräumen dürfen auf alle Mieter umgelegt werden. Ob und wie Mieter die Räume nutzen, spielt dabei keine Rolle.
Für Treppenhausreinigung müssen alle Mieter zahlen
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Die Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsräumen dürfen auf alle Mieter umgelegt werden. Ob und wie Mieter die Räume nutzen, spielt dabei keine Rolle.