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Urteil: Kündigungsgrund im Kleinbetrieb nicht relevant

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Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Begründen muss der Arbeitgeber sie nicht immer. - © Christin Klose/dpa-tmn
Die Kündigung liegt auf dem Tisch. Begründen muss der Arbeitgeber sie nicht immer. (© Christin Klose/dpa-tmn)

Betriebsbedingt gekündigt und der Chef stellt kurz darauf jemand Neues ein? Ist ein Betrieb klein genug, geht das.

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