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Mietvertrag beendet: Wann wird Nutzungsentschädigung fällig?

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Vermieter kann nicht immer Entschädigung verlangen - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Eine verspätete Wohnungsrückgabe kann eine Nutzungsentschädigung rechtfertigen. Aber nur, wenn der Mieter die Verspätung auch verschuldet. (© Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Nach dem Auszug muss die Mietwohnung dem Vermieter übergeben werden. Dabei sollten sich Mieter nicht zu viel Zeit lassen. Sonst wird eine Nutzungsentschädigung fällig. Allerdings nicht in jedem Fall.

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