TeilnahmebedingungenDas Vorteilssystem LZ-Karte für Wareneinkauf und Dienstleistungen Teilnahmebedingungen des Vorteilssystems LZ-Karte für Wareneinkauf und Dienstleistungen1 Kundenbeziehungen1.1 An dem Vorteilssystem des Lippischen Zeitungsverlages Giesdorf GmbH & Co KG nimmt jeder Abonnent teil, der durch seine Unterschrift auf dem Aktivierungsantrag sein Einverständnis mit den Teilnahmebedingungen erklärt hat.1.2 Für jeden Abonnenten wird eine LZ-Karte kostenlos ausgegeben. Mit der LZ-Karte können verschiedene Vorteile in Anspruch genommen werden. Die Teilnahmebedingungen regeln den Einsatz der LZ-Karte und den Umgang mit den daraus resultierenden Vorteilen, sofern diese als Boni nachträglich an die einzelnen Abonnenten zur Auszahlung gelangen.2 Bonus2.1 In den teilnehmenden Akzeptanzstellen der Marktpartner erhalten die Abonnenten beim Bezug von bestimmten Waren und Dienstleistungen einen Bonus. Der Bonus kann sowohl sofort als auch nachträglich gewährt werden. Der Einkaufsbetrag bleibt vom Bonus unberührt.2.2 Die Höhe der gewährten Boni und die Bonusklassen, für die diese gewährt werden, sind jeweils dem aktuellen Marktpartner-Verzeichnis zu entnehmen.2.3 Die Abonnenten können über das Service-Center der LZ unter der Rufnummer: 05231-911 333 oder im Internet unter: www.lz-karte.de den Wert ihrer gesammelten Boni in Erfahrung bringen. 2.4 Der mit der LZ-Karte realisierte Umsatz wird bei den angeschlossenen Marktpartnern erfasst und elektronisch an den Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG übermittelt. Zur Umsatzerfassung legen die Karteninhaber vor dem Zahlungs- oder Kassiervorgang oder der Rechnungsstellung die LZ-Karte vor. Die Vorlage der LZ-Karte muss in direktem Zusammenhang mit dem Zahlungsvorgang/Kauf erfolgen. Eine nachträgliche Erfassung der Kaufdaten mit der Folge einer Bonusgewährung ist nicht möglich.2.5 Dort, wo keine elektronische Umsatzerfassung erfolgt, wird ersatzweise ein Umsatzbeleg durch den Marktpartner erstellt und dem Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG zur Registrierung zugeleitet.2.6 Bei Rückgängigmachung eines Kaufes (Umtausch), für den ein Bonus gutgeschrieben wurde, erfolgt die Stornierung einer gewährten Gutschrift. Dies gilt auch bei Missbrauch der LZ-Karte oder Fehleingaben durch das Kassenpersonal.3 ZusatzkarteAuf Wunsch des Abonnenten können maximal 3 Zusatzkarten für die mit dem Abonnenten in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen ausgegeben werden. Je Zusatzkarte wird eine Gebühr von 2,50 € erhoben, die mit dem Guthaben auf dem Kartenkonto verrechnet wird. Für die Zusatzkarten wird kein gesondertes Konto geführt. Alle Boni, auch aus dem Einsatz der Zusatzkarten, werden dem Konto des Abonnenten gutgeschrieben.4 Kartenverlust4.1 Der Verlust der LZ-Karte ist dem Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG unverzüglich mitzuteilen.4.2 Bei Verlust der LZ-Karte kann der Abonnent beim Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG gegen eine Gebühr von 2,50 € eine Ersatzkarte anfordern.5 Bonusauszahlung5.1 Die Boni werden durch den Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG unter der angegebenen Kundennummer registriert. Die Auszahlung erfolgt bei einem Mindestguthaben von 5,00 €. Spätestens zum Ende eines Kalenderjahres erfolgt automatisch die Auszahlung der gesammelten Boni auf das Konto des Abonnenten. 5.2 Die Boni können nur dann an den Abonnenten ausgeschüttet werden, wenn die Marktpartner diese dem Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG zur Verfügung gestellt haben.5.3 Die Auszahlung der Boni erfolgt auf ein inländisches Konto des Abonnenten, wie im vorliegenden Aktivierungsantrag angegeben. Für die Überweisung wird seitens des Lippischen Zeitungsverlages Giesdorf GmbH & Co KG keine Gebühr erhoben. Die Barauszahlung von Boni ist ausgeschlossen. Ist zum Zeitpunkt der Auszahlung kein Bankkonto für den Karteninhaber bekannt, so kann die Auszahlung nicht erfolgen. In diesem Fall verbleiben die Boni auf dem Konto.5.4 Der Abonnent muss dem Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG durch den Aktivierungsantrag einmalig eine schriftliche Zustimmung zur Überweisung der Boni erteilen. Solange der Abonnent diese Berechtigung nicht erteilt hat, kann eine Auszahlung der Boni nicht erfolgen.5.5 Ausgezahlt werden jeweils alle Boni, die zum Zeitpunkt der Auszahlung auf dem Konto verbucht sind.5.6 Die Boni sind nicht auf Dritte übertragbar.6 Änderungen der Teilnahmebedingungen6.1 Die Lippische Landes-Zeitung behält sich vor, das Vorteilssystem unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern, soweit dieses für den Teilnehmer zumutbar ist.6.2 Die Lippische Landes-Zeitung behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten und für den Teilnehmer zumutbar ist. Änderungen der allgemeinen Teilnahmebedingungen werden durch die Lippische Landes-Zeitung bekannt gegeben.7 BonusverfallKönnen die dem Abonnenten gewährten und gesammelten Boni nicht auf ein Konto im Inland ausgezahlt werden, so verfallen sie nach einer Frist von 36 Monaten ab Fälligkeit der Auszahlung.8 HaftungsausschlussBei Insolvenz eines Marktpartners werden nur die Boni an die Abonnenten ausgeschüttet, die dem Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG durch den Marktpartner zur Verfügung gestellt wurden.9 Hinweis zum Datenschutz9.1 Die Marktpartner erfassen zum Zwecke der Bonusgewährung die notwendigen Umsatzdaten jedes Einkaufs (Partnernummer, Kundennummer, Datum, Umsatz, Bonusklasse). Diese werden von den Marktpartnern zum Zwecke der Bonusabrechnung an den Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG übermittelt, dort verarbeitet und gespeichert.9.2 Die Daten werden nur zur Durchführung des LZ-Karten-Vorteilssystems und zur Realisierung von Boni erfasst und verwaltet. Nach Auszahlung der Boni bzw. nach ihrem Verfall werden die Umsatzdaten im System der LZ-Karte gelöscht. Ein Austausch der Abonnenten- und Umsatzdaten zwischen dem Lippischen Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co KG und den angeschlossenen Marktpartnern ist ausgeschlossen. Seitens des Lippischen Zeitungsverlages Giesdorf GmbH & Co KG erfolgt keine Weitergabe von Daten an angeschlossene Marktpartner oder sonstige Dritte. Ein Verkauf der Daten findet nicht statt. Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) werden die für das Bonussystem erhobenen Daten gelöscht.9.3 Die freiwilligen Angaben werden dazu genutzt, um den Abonnenten zielgerichtete Angebote, die in Verbindung mit der LZ-Karte stehen, zukommen zu lassen. Falls die Abonnenten dies nicht wünschen, können sie diesem Zweck jederzeit widersprechen. Der Widerspruch ist an die unten angegebene Anschrift zu richten. Eine Teilnahme am Vorteilssystem LZ-Karte ist unabhängig von der Abgabe der freiwilligen Angaben möglich.10 Kündigung10.1 Die Teilnahme am Vorteilssystem der Lippischen Landes-Zeitung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform an den Verlag.10.2 Wird das Abonnement gekündigt, verlieren die Karten des Abonnenten sowie die ausgegebenen Zusatzkarten mit dem Ende der Abo-Laufzeit ihre Gültigkeit.10.3 Im Falle einer Teilnahmebeendigung wird das auf dem Kartenkonto vorhandene Guthaben fällig und gemäß Ziffer 5 der Teilnahmebedingungen ausgeschüttet. Der Karteninhaber ist verpflichtet, die Karte nach Ende des Abonnements nicht mehr zu nutzen und unbrauchbar zu machen.Systembetreiber:Lippischer Zeitungsverlag Giesdorf GmbH & Co. KGOhmstraße 732758 DetmoldTel.: 05231-911 333 oder per Fax: 05231/911-255, E-Mail: lz-karte@lz.de