Wer seinen Anhänger am Straßenrand abstellt, muss selbst dann für den Schaden aufkommen, wenn ihn ein Anderer in Bewegung setzt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte es kürzlich mit einem Fall aus Hessen zu tun, in dem ein Autofahrer bei einem Unfall gegen einen geparkten Anhänger gefahren war - der...