Wenn Eigentümer einen gemeinsamen Grillplatz planen veröffentlicht am 17.07.2019 um 11:38 Uhr 0 Artikel empfehlen 0 Schlagwörter:ImmobilienWohnenGartenRechtGrillenEigentümerModernisierungDeutschland Wer darf den Grillplatz wann nutzen? Damit die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft darüber nicht in Streit geraten, gilt es, klare Regeln aufzustellen. (© Foto: Daniel Karmann/dpa-tmn) Ein geimeinsamer Grillplatz kann eine Eigentums-Wohnanlage aufwerten. Daher handelt es sich meist um eine Modernisierung. Müssen alle Miteigentümer zustimmen? Und wie lässt sich Streit bei der Nutzung vermeiden? Weiterlesen mit LZ-Plus Jetzt anmelden Passwort vergessen? Noch kein LZ-Plus? Als Neukunde können Sie LZ-Plus für 30 Tage gratis testen. Jetzt ausprobieren! Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus
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