Lippische Landes-Zeitung: Nachrichten aus Lippe, OWL und der Welt

Wann das Aussperren des Vermieters zur Kündigung führen kann

veröffentlicht

  • 0
Ein Schlüssel wird in ein Schlüsselloch gesteckt - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Wenn Mieter einzelne Teile eines Hauses nutzen dürfen, die sie gar nicht mitgemietet haben, so können sie dort den Vermieter nicht einfach aussperren. (© Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Vermieter dürfen vermietete Wohnungen nur bei berechtigtem Interesse betreten. Das gilt aber nicht, wenn Mietern die Nutzung bestimmter Räume nur gestattet worden ist - dort gibt es ein Zugangsrecht.

Weiterlesen mit LZplus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2025
Copyright © dpa - Deutsche Presseagentur 2025
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.