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Eigentümerversammlung im Freien ist zulässig

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Gerichtsentscheidung - © Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/dpa-tmn
Die Corona-Pandemie stellt auch die Verwalter von Eigentümergemeinschaften vor Herausforderungen. Die Eigentümerversammlungen dürfen sie derzeit jedenfalls auch mal nach draußen verlagern. (© Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa/dpa-tmn)

Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliche Maßnahmen. Das gilt auch im Wohneigentumsrecht: Vor dem Hintergrund der derzeitigen Corona-Pandemie sind Eigentümerversammlungen im Freien denkbar.

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