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Duldung der Sanierung muss im Zweifel eingeklagt werden

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Tapezierarbeiten - © Foto: Markus Scholz/dpa-tmn
Mit einer grundlegenden Sanierung dürfen Vermieter nicht in jedem Fall eigenmächtig beginnen. Die Duldung der Mieter müssen sie im Zweifel erstmal vor Gericht einklagen. (© Foto: Markus Scholz/dpa-tmn)

Bauarbeiten machen Dreck. Manche Maßnahmen sind so aufwendig, dass Wohnungen eine Weile nicht bewohnbar sind. Doch was, wenn Mieter die Schlüssel behalten? Dürfen die Handwerker trotzdem anfangen?

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