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Für Treppenhausreinigung müssen alle Mieter zahlen

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Urteil: Für Treppenhausreinigung müssen alle Mieter zahlen - © Foto: Christin Klose/dpa-tmn
Die Kosten für die Reinigung des Treppenhauses sind Betriebskosten und können auf die Mieter umgelegt werden. (© Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Die Kosten für die Reinigung von Gemeinschaftsräumen dürfen auf alle Mieter umgelegt werden. Ob und wie Mieter die Räume nutzen, spielt dabei keine Rolle.

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