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Im Altbau gelten keine Neubaustandards

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Zugige Fenster: Altbau Neubaustandards - © Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-tmn
Ach wie schön die Kastenfenster. Oder etwa nicht? In Altbauten darf es durchaus auch mal zugig sein. Mieter können undichte Fenster jedenfalls nicht als Mangel geltend machen. (© Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-tmn)

Wer in einen Altbau zieht, kann nicht erwarten, dass die Wohnung bautechnisch auf dem modernsten Stand ist. Miete mindern lässt sich jedenfalls nicht ohne weiteres.

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