Karlsruhe - Gartenpflege gehört zu den umlagefähigen Kosten. Das heißt: Vermieter können die Ausgaben als Betriebskosten auf Mieter umlegen. Ob darunter auch Ausgaben für Holzfäller fallen, war juristisch lange umstritten. Mittlerweile hat der Bundesgerichtshof entschieden...