Gemeinschaften von Wohnungseigentümern können bei Mängeln auch nach einer Gesetzesänderung vor Gericht ziehen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun mit einem <a class="externalLink" href="http://dpaq.de/PBPOI">Urteil</a> zu einem Fall aus München klargestellt (Az. V ZR 213/21). Aus Sicht der Vorsitzenden Richterin des fünften Zivilsenats...