Eigentümergemeinschaften haben bei Mängeln weiter Klagerecht

veröffentlicht

  • 0
Eigentümergemeinschaften können auch nach einer Gesetzesänderung von ihrem Klagerecht Gebrauch machen, wenn die Immobilie Mängel aufweist. Das entschied nun der BGH. - © Lothar Ferstl/dpa
Eigentümergemeinschaften können auch nach einer Gesetzesänderung von ihrem Klagerecht Gebrauch machen, wenn die Immobilie Mängel aufweist. Das entschied nun der BGH. (© Lothar Ferstl/dpa)

Kinder spielen im Innenhof auf einer zugeschütteten Kiesgrube. Im Boden steckt eine umweltgefährdende Substanz. Deswegen ziehen die neuen Wohnungsbesitzer gegen eine Immobilienfirma vor Gericht. Doch da stellt sich erst eine grundsätzliche Frage.

Weiterlesen mit LZplus

Noch kein LZplus?

Als Neukunde können Sie LZplus 30 Tage für nur 99 Cent testen.

Jetzt ausprobieren!


Alle weiteren Informationen zu unserem Angebot finden Sie unter LZ.de/plus

Copyright © Lippische Landes-Zeitung 2023
Inhalte von lz.de sind urheberrechtlich geschützt.
Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.