9 wissenswerte Fakten zur Mietkaution

Sabine Meuter

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Spätestens mit der Übergabe der Wohnungsschlüssel ist in der Regel ein Teil der Kaution fällig. Sie darf aber in Raten bezahlt werden. - © Andrea Warnecke/dpa-tmn
Spätestens mit der Übergabe der Wohnungsschlüssel ist in der Regel ein Teil der Kaution fällig. Sie darf aber in Raten bezahlt werden. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Was ist in Sachen Mietkaution erlaubt, was nicht? Hier kommen neun interessante Fakten, die Mieterinnen und Mieter kennen sollten.

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