Mieter können Vermietern Fotoaufnahmen verweigern

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Schutz der Privat- und Intimsphäre: Vermieter dürfen in der Wohnung ihres Mieters nicht ohne Zustimmung fotografieren. - © Zacharie Scheurer/dpa-tmn
Schutz der Privat- und Intimsphäre: Vermieter dürfen in der Wohnung ihres Mieters nicht ohne Zustimmung fotografieren. (© Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Was in den eigenen vier Wänden passiert, haben Mieterinnen und Mieter zum größten Teil selbst in der Hand. Das gilt zum Beispiel auch für Fotoaufnahmen, die Vermieter womöglich machen wollen.

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