Bauabnahme von Wohnungen: Zwei Termine sind Pflicht

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Ortstermin ist Pflicht: Bei der Bauabnahme sollte man sich nicht auf reinen Schriftverkehr einlassen, sondern lieber einen Sachverständigen hinzuziehen. - © Andrea Warnecke/dpa-tmn
Ortstermin ist Pflicht: Bei der Bauabnahme sollte man sich nicht auf reinen Schriftverkehr einlassen, sondern lieber einen Sachverständigen hinzuziehen. (© Andrea Warnecke/dpa-tmn)

Bauherren, die eine Eigentumswohnung übernehmen, sollten den Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum kennen. Für beides müssen Termine zur Bauabnahme wahrgenommen werden.

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